E-Rechnung

E-Rechnung — gesetzeskonform und ohne Medienbruch.

Empfangen, prüfen und archivieren Sie elektronische Rechnungen strukturiert statt per PDF und Handarbeit.

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Warum jetzt

Die E-Rechnung ist Pflicht.

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Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
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Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027.
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Ein reines PDF gilt nicht als E-Rechnung — erforderlich ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Ablauf

Vom Eingang bis zur Buchung.

1

Eingang

Die E-Rechnung kommt per E-Mail oder Schnittstelle an und wird erkannt.

2

Prüfung

Format und Pflichtangaben werden automatisch geprüft.

3

Übergabe und Ablage

Die Daten gehen an Ihr Buchhaltungssystem, das Original wird archiviert.

Funktionen

E-Rechnung im Detail.

📥
Empfang
XRechnung und ZUGFeRD zentral entgegennehmen.
✅
Prüfung
Formale Prüfung der Rechnungsdaten vor der Weiterverarbeitung.
🗄️
Archivierung
Rechnungen im Originalformat revisionsfreundlich ablegen.
🔗
Schnittstellen
Übergabe der strukturierten Daten an Buchhaltung und ERP.

E-Rechnung für Ihr Unternehmen?

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